IQ FrunzaIQ

Endbenutzer-
Lizenzvereinbarung

Software-Lizenzvertrag (EULA)

WICHTIG: Bitte lesen Sie diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("EULA") sorgfältig durch, bevor Sie die FrunzaIQ 5S Enterprise Software installieren oder nutzen. Durch die Installation stimmen Sie diesen Bedingungen zu.

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Überlassung der bereitgestellten Software-Anwendung (FrunzaIQ 5S Enterprise) als ausführbares Programm (.exe) zur internen geschäftlichen Nutzung durch den Endkunden / das Unternehmen (Lizenznehmer). Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes (Source Code) besteht nicht.

2. Lizenzarten, Laufzeit und Nutzungsrechte

Die Software wird durch kryptografische Lizenzschlüssel geschützt. Der Funktionsumfang und die Dauer der Nutzung richten sich nach dem ausgestellten Schlüssel:

  • Evaluierungslizenz (Trial-Lizenz, Präfix "TRL-"): Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für einen festgelegten Zeitraum (z. B. 30 Tage) zu Testzwecken zu nutzen. Die Testlizenz funktioniert offline und läuft nach dem generierten Ablaufdatum automatisch ab.
  • Vollversion / Standort-Jahreslizenz (Pro-Lizenz, Präfix "PRO-"): Der Lizenznehmer erhält ein zeitlich auf die vereinbarte Lizenzperiode (standardmäßig 12 Monate / 1 Jahr ab Ausstellung, sofern vertraglich nicht anders vereinbart) befristetes, einfaches Nutzungsrecht für unbegrenzte Benutzer innerhalb des lizenzierten Standorts. Diese Lizenz wird bei der Ersteinrichtung kryptografisch an die Hardware (Hardware-ID) des jeweiligen Ziel-PCs oder Servers gebunden (Node-Locked). Nach Ablauf der Lizenzperiode ist zur weiteren Nutzung ein neuer Jahres-Lizenzschlüssel erforderlich. Eine Übertragung auf einen anderen Computer oder Server erfordert die vorherige Zustimmung und eine erneute Freischaltung durch den Lizenzgeber.

3. Einschränkungen

Es ist dem Lizenznehmer ausdrücklich untersagt:

  • Die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig zu modifizieren.
  • Den Kopierschutz, das Ablaufdatum oder die Hardware-Bindung (Node-Locking / Offline-Zertifikate) der Lizenzschlüssel zu manipulieren, zu fälschen oder zu umgehen.
  • Die Software oder Lizenzschlüssel an Dritte zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder weiterzuverkaufen, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung.

4. Aktivierung und Offline-Betrieb

Zur Erstaktivierung einer Pro-Lizenz (Vollversion) ist eine einmalige Internetverbindung erforderlich, um den Lizenzschlüssel und die Hardware-ID auf dem Aktivierungsserver des Lizenzgebers zu validieren. Nach der erfolgreichen Erstellung des lokalen Offline-Zertifikats kann die Software während der gesamten Lizenzlaufzeit vollständig offline betrieben werden. Trial-Lizenzen erfordern keine Internetverbindung zur Aktivierung.

5. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Das vollständige Urheberrecht, alle Patente, Marken und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben uneingeschränkt bei Sorin Frunza Custom Software Solutions.

6. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Die Software wird im Zustand "wie besehen" (as is) ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder ununterbrochen funktioniert.

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, finanzielle Verluste, Hardware-Schäden, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen, die aus der Nutzung der Software entstehen. Der Nutzer ist selbst für regelmäßige Backups seiner lokalen SQLite-Datenbank verantwortlich.

Hinweis für Audit-Software: Die Software dient als rein internes Werkzeug zur Dokumentation und Auswertung. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für das Bestehen oder Nichtbestehen von offiziellen externen Audits (z. B. TÜV, ISO, IATF) durch den Lizenznehmer. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

7. Laufzeit und Beendigung

Diese Lizenzvereinbarung gilt für die Dauer des erworbenen Lizenzzeitraums. Sie endet automatisch nach Ablauf des Lizenzschlüssels (sofern keine Verlängerung erfolgt) oder sofort, wenn gegen eine der hier genannten Bedingungen verstoßen wird. Im Falle einer Vertragsverletzung müssen Sie die Nutzung der Software sofort einstellen und alle Kopien von Ihren Systemen löschen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lahr, Deutschland, sofern der Lizenznehmer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.